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Team
| DR. PETRA HÖSS-LÖW |
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Frau Rechtsanwältin Dr. Höss-Löw spricht im Rahmen Ihrer nebenberuflich in der Kanzlei ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit insbesondere Unternehmer an, die sich externe Unterstützung zu Themen des Corporate Governance in Ihrem Unternehmen sichern möchten.
Kennzeichen guter Corporate Governance sind für sie eine funktionsfähige Unternehmensleitung, die Wahrung der Interessen verschiedener Gruppen (so z.B. auch die der Stakeholder), eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und –überwachung, die Transparenz in der Unternehmenskommunikation und ein angemessener Umgang mit Risiken sowie die Sicherung auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteter Managemententscheidungen. Gute Corporate Governance gewährleistet verantwortliche, qualifizierte, transparente und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und soll so der Organisation selbst, ihren Eigentümern, aber auch externen Interessengruppen (Geldgebern, Absatz- und Beschaffungsmärkten, der Gesellschaft, den Bürgern) dienen. Dies betrifft auch Fragen der Compliance. Daneben steht Ihnen Frau Dr. Höss-Löw als erfahrene Beraterin zu Fragen der Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Vorstands-, Aufsichtsrats- und sonstiger Gremiensitzungen z.B. der GmbH oder AG zur Verfügung. Sie zeichnet sich bei Ihrer Beratungstätigkeit durch hohe Flexibilität im Ansatz der Problemlösung und präzise Bewertung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge aus. Unsere Kollegin, Frau Dr. Höss-Löw, ist in Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in leitender Funktion in der Rechtsabteilung eines DAX-30-Unternehmens beschäftigt. Für unsere Mandanten steht Frau Dr. Höss-Löw, daher ausschließlich zur Beratung im Rahmen der hier abschließend aufgezählten Tätigkeitsbereiche und nur nach vorheriger individueller Terminsabsprache und rechtssicherer Abklärung, dass ein Interessenkonflikt mit ihrer Haupttätigkeit bzw. den schutzwürdigen Interessen ihres Arbeitgebers ausscheidet, zur Verfügung.
Bitte haben Sie ergänzend Verständnis, dass wir im Rahmen der Mandatsübernahme in unserer Kanzlei grundsätzlich auf die betreffend aufgezeigten Belange Rücksicht zu nehmen haben.
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