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WETTBEWERBSRECHT PDF Drucken E-Mail
Der freie Wettbewerb der Gewerbetreibenden untereinander genießt als grundlegendes Prinzip der Marktwirtschaft besonderen gesetzlichen Schutz.

Daher stehen das Kartell- und Wettbewerbsrecht im Zentrum der wirtschaftsrechtlichen Beratung unserer Anwälte - und das nicht nur in Stuttgart.

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz auf dem Bereich des Wettbewerbsrechts sichern wir Ihnen den Handlungsspielraum, den das Gesetz vorsieht.
Wir stehen an ihrer Seite wo immer ihre freie wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit im Wettbewerb beschnitten werden soll.

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs mit den bekannten Schutzmitteln, wie Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schutzschrift, etc. ist unter der Rubrik "UWG-Recht" - als einer der Kernbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit im Wettbewerbsrecht - näher dargestellt.


Details - insbesondere zum UWG-Recht = Wettbewerbsrecht - siehe rechts.


Herr RA Höss hat am Fachanwaltslehrgang "Gewerblicher Rechtsschutz" 2008, welcher insbesondere auch das Wettbewerbsrecht einschließt, erfolgreich teilgenommen. Der Fachanwalt für Wettbewerbsrecht nennt sich daher zwingend etwas verwirrend Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.