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Strafrecht
Tätigkeiten
| STRAFSACHEN IM INTERNET |
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Die landläufige Ansicht, wonach es sich beim World Wide Web (www), dem Internet, um einen rechtsfreien Raum handeln würde, ist bereits begriffsnotwendig falsch. Rechtsfreie Räume existieren nicht. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich allerdings im Zusammenhang mit einem Großteil der im Internet begangenen Straftaten durch die faktischen Hürden, die die Globalisierung in ihrer Reinstform durch das www per se mit sich bringt. Als besondere Straftatdelikte des materiellen Internetstrafrechts sind vordringlich zu bezeichnen:
Die Besonderheiten des materiellen Internetstrafrechts zeigen sich allerdings auch in der Beantwortung der Fragen zur Zuständigkeit der deutschen Justiz, der Verantwortlichkeit der am Internet Beteiligten (insbesondere Provider) sowie die Verantwortlichkeit für eigene Inhalte (§ 8 Abs. 1 TDG, § 6 Abs. 1 MDStV, bzw. heute gem. TMG) und die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte. In letzter Zeit in den Fokus des öffentlichen Interesses trat insbesondere jedoch auch das prozessuale Internetstrafrecht in Form der zulässigen polizeilichen Recherchen, wie der verdachtsunabhängigen Recherche und der verdeckten Ermittlung sowie der Möglichkeit der Auskunftser- langung über die §§ 100g, 100h und 100i StPO. |


