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Autorecht
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Kraftfahrzeuge begeistern uns seit je her. Wir haben „Benzin im Blut“. Unsere Anwälte und Fachanwälte beschäftigen sich intensiv und auf vielfältige Art und Weise beruflich wie privat mit diesem spannenden Thema. Markus Höss ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, das heißt insbesondere auch für "Autorecht", der ersten Stunde. Ferner ist er als stellvertretender Vorsitzender der Prüfungskommission „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart seit Einführung dieser Fachanwaltschaft tätig. Sein technisches Verständnis hat sich Rechtsanwalt Höss durch ein Teil- Maschinenbaustudium sowie im Rahmen von diversen technischen und praktischen Tätigkeiten aneignen können. Auf diesem Gebiet geht es in allererster Linie um den Kauf und Verkauf von Neufahrzeugen/Neuwagen und Gebrauchtfahrzeugen/Gebrauchtwagen und um die Lösung dabei anstehender Rechtsfragen. Diese drehen sich um Mängel, Rücktritt (Wandlung), Schadensersatz, Nacherfüllung (Nachlieferung, Nachbesserung, Ersatzlieferung), Finanzierung, Leasing, Kfz.-Diebstahl, Garantieerklärungen (Zusicherungen) , Beschaffenheitsangaben, Gewährleistung, arglistige Täuschung, Herstellergarantie, Vorschäden, Unfallfreiheit, Minderung, Haftung, Vorbesitzer, Tachomanipulation, PKW, LKW, Motorrad, Oldtimer, Autohändler, Sachmängel, Vorschäden, Unfallfahrzeug, Fahrzeugkauf, Autokauf, Kaskoschaden, Haarwildunfall, etc. Details siehe rechts. |


