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Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeugs PDF Drucken E-Mail
BGH 6. Zivilsenat Urteil AZ: VI ZR 308/07
Entscheidung vom 14.10.2008  
§ 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 ZPO

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu einem überhöhten Preis; Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

Leitsatz
1. Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen (Rn.14).
2. Dem Tatrichter steht es im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus dem Jahr 2006 zurückgreift. Bedenken gegen eine Schätzgrundlage muss nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht (Rn.22) (Rn.24).