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Urteile
| Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf Lichtbildwerke... |
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LG München I 7. Zivilkammer AZ: 7 O 8506/07 Urteil vom 18.09.2008 § 2 Abs 1 Nr 5 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 13 UrhG, § 19 UrhG, § 31 Abs 1 UrhG Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf Lichtbildwerke englischer und US-amerikanischer Fotografen; erforderliche Schöpfungshöhe für Lichtbildwerke; Berechnung des Schadensersatzanspruchs Leitsatz 1. Auch auf Lichtbildwerke und Lichtbilder von englischen und amerikanischen Fotografen ist das deutsche Urheberrecht anwendbar (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG bzw. § 121 Abs. 4 UrhG, Art. 5 Abs. 1, 3 Abs. 1 RBÜ) (Rn.23) (Rn.24). 2. Die erforderliche Schöpfungshöhe für Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG kann sich bereits durch die Wahl des Bildausschnitts und der perspektivischen Darstellung ergeben (hier: Wahl des Bildausschnitts der Computertastatur sowie der perspektivischen Darstellung, durch die die andersfarbige "Control"-Taste besonders hervorgehoben wird, während die weiteren Tasten in bewusster Unschärfe "verschwimmen") (Rn.26). 3. Der Geschädigte kann seinen Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen (hier: pro Bild zwischen 450-1.100 Euro) (Rn.32). 4. Darüber hinaus steht dem Geschädigten ein Verletzerzuschlag von 100 Prozent bei fehlender Urheberbenennung zu (Rn.40). |


