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Soforthilfe
Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtsp PDF Drucken E-Mail
LG München I 7. Zivilkammer AZ: 7 O 16402/07
Teilurteil vom 19.06.2008    
§ 16 Abs 1 UrhG, § 19a UrhG, § 72 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 242 BGB

Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
 
Orientierungssatz
Begeht eine 17jährige Schülerin eine Urheberrechtsverletzung, indem sie fremde Werke aus dem Internet herunterlädt und sodann online stellt, haften die Eltern für die Urheberrechtsverletzung der Tochter wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, wenn sie keine einzige Maßnahme der Belehrung oder Überwachung im Hinblick auf die Nutzung des von ihnen bereitgestellten Internetanschlusses vortragen können (Rn.113)(Rn.127).