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Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Inhaber der Marke und Domain 'NEU.DE'... PDF Drucken E-Mail
LG München I 9. Kammer für Handelssachen AZ: 9 HK O 17901/06, 9 HKO 17901/06
Entscheidung vom 27.02.2007   
§ 4 Nr 10 UWG, § 14 Abs 5 MarkenG

Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Inhaber der Marke und Domain "NEU.DE" gegen den Inhaber der Marke "NEU.EU"  
Orientierungssatz
1. Dem Inhaber der Domain "neu.de" steht kein Anspruch auf Zuteilung der Domain "neu.eu" zu. Werden aus allgemein beschreibenden Begriffen der deutschen Sprache Domains gebildet, handelt es sich um sog. generische Domains (Rn.44).
2. Zwischen den beiden Marken "NEU.DE" und "NEU.EU" besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Nutzung von "neu-eu" verstößt auch nicht gegen § 4 Nr. 10 UWG, da die Benutzung beschreibender Domain-Namen im Hinblick auf die freie Wählbarkeit der Domain-Namen keine wettbewerbswidrige Behinderung darstellt (Rn.47) (Rn.51).