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| 9.6.2010 |
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"DAS GESCHÖPFTE ICH" - DER MENSCH ZWISCHEN INDIVIDUUM UND MARKE, VORS. RICHTER AM BGH IR PROF. DR. EIKE ULLMANNIm Rahmen der Vortragsveranstaltungen für Mitglieder der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hat Rechtsanwalt Höss mit Kollegen an diesem Interessanten Vortrag mit anschließender Diskussion unter den anwesenden Mitgliedern teilgenommen. Das Thema kreist um den Menschen in seiner scheuen Privatheit und in seiner publicitysüchtigen Offenheit.. Es geht um die rechtlichen Mechanismen zum Schutz der Privatsphäre einerseit. und zur Vermarktung der Person andererseits. auch während die Öffentlichkeit zur Selbstbestätigung oder Vermarktung oder auch nur zur Ausübung seines Berufs braucht. hat ein Recht auf Schutzraum des Privatseins. Der EGMR hat auf der Grundlage von Art. 10 EGMRK. die Waagschalen "Schutz der Privatsphäre von prominenten" und "Informationsbedürfnis der Allgemeinheit" neu justiert. .Die Erweiterung des Schutzraums des privaten vergrößert die Chance zur Selbstvermarktung. Es geht um die Verwertung der kommerziellen Bestandteils des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Haftungskonzept beruht allerdings weit gehend auf Richterrecht. So kann auch eine Person von öffentlichem Interesse entschädigungslos dulden müssen, dass sie zu Werbezwecken eingesetzt wird - Wirtschaftswerbung und Meinungsfreiheit sind hier die Schlagworte. |


